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TRAININGSORDNUNG

1. Einleitung

  1. Die Teilnehmer, sowie Besucher des Dojos (Halle zur geistigen und körperlichen Ertüchtigung) unterwerfen sich dieser Ordnung und Disziplin.

  2. Den Weisungen des Trainers/ Co-Trainers/ Übungsleiters, sowie deren Stellvertreter (nachfolgend Trainer genannt; die Bezeichnung schließt sowohl die männliche, als auch die weibliche Form ein) ist im Dojo sofort und widerspruchslos nachzukommen.


2. Trainer und Übungsleiter

  1. Trainer werden mit 2/3 Mehrheit des Gesamtvorstands ein- bzw. abgesetzt. Mit den Trainern sind schriftliche Verträge abzuschließen, in denen sämtliche gegenseitige Rechte und Pflichten geregelt sind.

  2. Der aktive Trainer mit der höchsten Graduierung ist sogenannter „Chef-Trainer“. Er ist insbesondere für die Aus- und Fortbildung der übrigen Trainer, sowie die Koordinierung der Trainingsinhalte verantwortlich.
    Er ist an allen Personalentscheidungen, die Trainer betreffen, zu beteiligen.

  3. Die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Trainingsablauf obliegt dem jeweils aufsichtführenden Trainer mit der höchsten Graduierung. Er kann die Aufsicht und Verantwortung auf andere Trainer oder Teilnehmer übertragen.

3. Teilnehmer (sind)

  1. alle eingetragenen Beitragszahlenden und vom Beitrag freigestellte Mitglieder des BCM e.V., Nutzer von Trainingskarten, sowie Neueinsteiger innerhalb der kostenlosen Probezeit.

  2. Mitglieder befreundeter Dojos.

  3. Gasttrainer und deren Schüler/ Mitglieder

4. Erscheinung / Hygiene

  1. Jeder Teilnehmer hat sauber zum Training zu erscheinen. Bei Nichtbeachtung kann der Teilnehmer zur Körperreinigung aufgefordert oder von der Trainingsteilnahme ausgeschlossen werden.

  2. Schmuckgegenstände jeglicher Art sind vor dem Training abzulegen. Nicht abnehmbarer Schmuck muss mit Bandagen umwickelt oder mit Pflaster überklebt werden. Finger- und Fußnägel müssen kurzgeschnitten sein, um Verletzungen vorzubeugen. Vom Trainingsteilnehmer darf keine Verletzungsgefahr ausgehen.

  3. Das Training findet in der vorgeschriebenen Bekleidung statt. Die Teilnehmer tragen eine einheitliche Trainingskleidung („Gi“): schwarze Hose, weiße Jacke für Schüler, bzw. schwarze Jacke für Meister und den zuletzt erworbenen Gürtel. Eine gelockerte Kleidungsordnung ist, nach Absprache mit dem Trainingsleitenden, das Tragen von T-Shirts in entsprechender Farbe (s.o.) in den Sommermonaten. Die Kleidung soll spätestens drei Monate nach Vereinseintritt angeschafft und getragen werden. Teilnehmer nach 3.b) und c) tragen die Trainingskleidung ihres Dojo/Vereins. Die Ärmel des Gi´s sind so zu tragen oder zu kürzen, dass bei hängendem Arm die Knöchel des Handgelenks mindestens zwei Zentimeter vor dem Gelenk frei bleiben. Die Hosenbeine dürfen die Fußknöchel nicht bedecken. Der Gi ist regelmäßig zu waschen und im sauberen Zustand zu tragen. Notwendige Reparaturen am Gi werden zügig vorgenommen oder das Kleidungsstück ersetzt.

  4. Ausnahme bilden Neueinsteiger und Mitglieder in den ersten drei Monaten nach Aufnahme in den Verein. Diese tragen lange Sporthosen (möglichst in schwarz) und T-Shirts (möglichst in Weiß). Teilnehmer des Selbstverteidigungstrainings sind von dieser Bekleidungsvorschrift ausgenommen. Diese haben angemessene Kleidung zu tragen.

  5. Das Rauchen im Dojo, sowie die Einnahme von alkoholischen Getränken vor oder während des Trainings sind verboten. Üppige Mahlzeiten und reichhaltige Getränke sollten zwei bis drei Stunden vor dem Training vermieden werden. Das Kauen von Kaugummis oder Lutschen von Bonbons etc. ist während des Trainings zu unterlassen.

5. Training

  1. Die Leitung obliegt den Trainern des Budo Club Moers e.V. (BCM e.V.). Den Weisungen des Trainers ist während des Trainings sofort und widerspruchslos nachzukommen. Kritik jeglicher Art kann vor oder nach dem Training vorgetragen werden. Bei Zuwiderhandlung kann der Trainingsleitende den Betreffenden vom Trainingsbetrieb ausschließen.

  2. Das Training fängt pünktlich zu den angegebenen Zeiten an. Die Teilnehmer erscheinen pünktlich und regelmäßig zum Training. Bei Verspätungen ist nach einer individuellen Aufwärmzeit sofort in das Trainingsprogramm einzusteigen.

  3. Nach Betreten des Dojo hat sich der Teilnehmer aktiv körperlich und geistig auf das Training vorzubereiten. Nicht zum Training gehörende Unterhaltungen werden mit Beginn des Trainings eingestellt.

  4. Das Eintragen in die Teilnehmerliste erfolgt stets vor dem Trainingsbeginn.

  5. Das Grußzeremoniell entspricht den in Asien üblichen Formen. Es ist für alle Teilnehmer verbindlich. Der Gruß im Knien (Za-Zen) wird zu Beginn und am Ende des Trainings erwiesen. Der Gruß im Stand (Ritsu-Rei) wird beim Betreten und Verlassen der Halle erwiesen. Gegenüber dem Aufsichtsführenden bei Fragen aller Art. Zu Beginn und am Ende von Partnerübungen / Formenlauf (Kata).

  6. Die Teilnehmer sind untereinander innerhalb und außerhalb des Dojo stets freundlich und zuvorkommend.

  7. Teilnehmer mit höherer Graduierung sind immer zu respektieren. Ihren Anweisungen ist während des Trainings widerspruchslos nachzukommen. Diese hingegen sind dazu verpflichtet niedriger graduierten Teilnehmern hilfreich zur Seite zu stehen.

  8. Begonnene Übungen werden grundsätzlich nie ohne Anweisung oder Erlaubnis abgebrochen. Im Falle der Trainingsunfähigkeit nimmt der Teilnehmer am Hallenrand Platz. Der Gürtel wird abgenommen und ordentlich danebengelegt. Bei dem Gefühl eines möglichen Erbrechens wird selbstständig der Toilettenraum aufgesucht. Dieser darf nicht hinter sich verriegelt werden. Bei mehrfach wiederholter Körperschwäche steht es dem Cheftrainer frei, ein ärztliches Gesundheitszeugnis einzufordern. Dieses ist bis zum nächsten Training vorzulegen.

  9. Bei Eintritt in den Verein ist die Vorlage einer Sportuntersuchung Voraussetzung zur Teilnahme am Training. Diese Untersuchung wird in den Sportpass eingetragen. Die Untersuchung muss spätestens 1 Monat nach Vereinseintritt vorgelegt werden.

  10. Jeder Teilnehmer hat stets eine einwandfreie Haltung zu zeigen. Selbst dann, wenn er erschöpft ist. Die Tradition dieser asiatischen Kampfkunst-Arten erlauben kein ‚Sich-gehen-lassen’. Teilnehmer mit mangelnder Selbstdisziplin sind vom Training auszuschließen.

  11. Es darf niemand einem anderen Teilnehmer bewusst unnötige Schmerzen zufügen, ihn kränken oder mutlos machen.

  12. Das Schreien in der Halle ist untersagt. Ausnahmen bilden hier durch den Trainer geforderte Schreie, sowie Situationen, in denen durch lautes Zurufen Gefahren für einen oder mehrere Teilnehmer abgewendet werden können. Unterhaltungen quer durch die ganze Halle gelten als schwer unhöflich.

  13. Die Teilnehmer sind strengstens verpflichtet ihre Kenntnisse nur in einer äußersten Notlage zu gebrauchen, um eine gegenwärtige Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden.

 

6. Haftung und Versicherung

  1. Soweit gesetzlich zulässig, sind sämtliche Haftungsansprüche wegen Diebstahl oder Unfälle an den BCM e.V. oder seiner Vertreter, die über den Umfang der abgeschlossenen Versicherungen hinausgehen, ausgeschlossen.

  2. Die Versicherung obliegt der abgeschlossenen Sportversicherung des BCM e.V.

  3. Bei Unfällen während Veranstaltungen des BCM e.V. sind vorgefertigte Formulare der Sporthilfe e.V. beim Cheftrainer anzufordern, auszufüllen und diese innerhalb kürzester Zeit dem Vorstand zuzustellen. Der aufsichtshabende Trainer ist unverzüglich zu informieren.

7. Trainingsmittel

  1. Jedes aktive Mitglied des BCM e.V. kann Anträge auf Trainingsmittel stellen. Über die Anschaffung entscheidet, nach Anhörung der Trainer, der Vorstand im Rahmen der verfügbaren Mittel. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht jedoch nicht.

  2. Mit Trainingsmitteln ist stets pfleglich und sachgemäß umzugehen.

Allgemeines

  1. Die Kontrolle dieser Trainingsordnung obliegt dem Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Chef-Trainer.

  2. Die Nichtbeachtung dieser Trainingsordnung kann mit dem Vereinsausschluss geahndet werden.

Effektive Techniken für Jedermann

 

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